Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Nahezu täglich werden uns in der Fernsehwerbung und in Zeitungsprospekten elektrische und elektronische Geräte angeboten: neue Computer, Plasma- und LCD-Fernseher, DVD-Recorder, MP3-Player, Waschmaschinen und Handys sollen uns das Leben leichter und angenehmer machen. Kaum ein Markt in Europa hat ähnliche Zuwachsraten wie der für Elektro- und Elektronikgeräte.
In der Folge wandern ausgediente Radios, Videorecorder, Röhrenfernseher oder Kühlgeräte in immer größerer Anzahl auf den Müll, bisher leider allzu oft auf Mülldeponien oder in Müllverbrennungsanlagen. Allein in Deutschland fallen derzeit jährlich ca. 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott (ein Güterzug von Flensburg bis München) und damit auch große Mengen an Schadstoffen an, die in den Geräten enthalten sind und die Umwelt belasten.
Zur Lösung dieser Probleme hat der Deutsche Bundestag im Februar 2005 das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) beschlossen. Das Gesetz, mit dem zwei EG-Richtlinien aus dem Jahre 2002 in nationales Recht umgesetzt wurden, ist am 24.03.2005 in Kraft getreten.
Ziele dieses Gesetzes sind:
- Schutz der Umwelt und damit auch der menschlichen Gesundheit vor giftigen Substanzen. Daher verbietet das Gesetz ab Juli 2006 die Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten oder schränkt diese Mengen ein (z.B. Blei, Quecksilber und Kadmium).
- Reduzierung der Menge des anfallenden Elektroschrotts
- Getrennte Sammlung von mindestens vier Kilogramm Altgeräten aus privaten Haushaltungen pro Einwohner und Jahr
Das Gesetz bestimmt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente E-Geräte nicht mehr in den Restmüll werfen dürfen, sondern diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben haben. Ein E-Gerät ist dabei als Gerät definiert, das mit Strom, Batterie oder Akku betrieben wird; d.h. von der Waschmaschine über den Staubsauger, die Kaffeemaschine, den Toaster bis hin zu Rasierapparat und Gameboy. Und nicht zu vergessen ist die motorbetriebene Pfeffermühle.
Für die getrennte Sammlung und Sortierung der E-Geräte sind die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. In Hemer befindet sich die zentrale Sammelstelle für alle fünf Gerätegruppen auf dem städtischen Bringhof. Zusätzlich wird den Hemeranerinnen und Hemeranern die Abholung von Haushaltsgroßgeräten, Kühlgeräten, Fernsehern und Computerbildschirmen (keine Elektrokleingeräte) über die weiße Anforderungskarte oder die Anforderung über das Internet (www.hemer.de) angeboten.
Zusätzlicher Bürgerservice: Elektrokleingeräte (Toaster, Kaffeemaschinen etc.) werden bei der Haushaltsgroßgerätesammlung nicht mitgenommen, sondern mussten bisher zum Bringhof gebracht werden. Seit April 2007 wird in Hemer parallel zum Schadstoffmobil ein zusätzliches Kleinfahrzeug zur Erfassung von Elektrokleingeräten eingesetzt. An diesem so genannten E-Schrottmobil werden Geräte der Gruppe 3 (Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie der Unterhaltungselektronik) und der Gruppe 5 (Haushaltskleingeräte) angenommen. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität des Fahrzeugs dürfen die Geräte maximal eine Kantenlänge von 40 cm und eine Kubatur (Brutto-Rauminhalt) von 25 Liter aufweisen. Die Abfuhrtermine und Standorte des E-Mobils finden Sie in diesem Abfallkalender auf der Rückseite des Monats Januar 2011.
Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten stellen den Kommunen unentgeltlich Container für die Sammlung der Elektroaltgeräte zur Verfügung, holen die vollen Behälter nach Mitteilung durch die Kommunen ab und führen die Geräte einer Wiederverwertung zu. Um zu verhindern, dass E-Geräte aus privaten Haushaltungen aus Unkenntnis in die Restabfalltonnen gegeben werden, müssen die Geräte seit dem 13.08.2005 seitens der Hersteller mit dem Symbol einer "durchgestrichenen Abfalltonne" gekennzeichnet werden.






News-Feed