Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung


Von den Bestimmungen/Festlegungen der StVO können in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden (zum Beispiel Ausnahmen von Parkverbotsregelungen, zum Befahren gesperrter Straßen, vom Sonntagsfahrverbot, von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner


Pferdekamp, Axel

Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Telefon: 02372/551-384
E-Mail: a.pferdekamp@hemer.de