Beglaubigung


Beglaubigung,Beglaubigungen,Unterschriftsbeglaubigung,Dokumentenbeglaubigung
  • von Unterschriften:
    Die Unterschrift ist im Beisein des Beglaubigenden (hier: des Bediensteten des Bürgerbüros) zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
  • von Dokumenten (z.B. Zeugnisse):
    Zur Beglaubigung sind Original und die zu beglaubigende Fotokopie vorzulegen. 

Kopien von Urkunden des Standesamtes können nicht beglaubigt werden. Das Standesamt stellt Ihnen aber auf Wunsch eine Zweitausfertigung der benötigten Urkunde aus.

Kosten

  • Beglaubigung von Unterschriften = € 2,00
  • Beglaubigung von Dokumenten = € 3,00

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner


Barth, Biserka

Jarendt, Marita

Kandizora, Brigitte

Paul, Borris