An-, Ab- und Ummeldungen


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An-, Ab-, Ummeldungen (§ 13 MG NW)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde, in Hemer also beim Bürgerbüro, anzumelden.

 

Ab dem 1.6.2004 entfällt die Verpflichtung, sich vorher bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes abzumelden.

 

Abmelden müssen sich nur noch diejenigen Personen, die ins Ausland verziehen oder nach dem Wegzug aus Hemer keinen neuen (festen) Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben werden.

 

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hemers muss eine Ummeldung der Wohnungsanschrift vorgenommen werden.

Kosten

gebührenfrei


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner


Barth, Biserka

Jarendt, Marita

Kandizora, Brigitte

Paul, Borris