Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten - meistens die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - benötigt.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung reichen Sie den Lageplan und die Bauzeichnungen beim Bauordnungsamt ein. Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile hervorgehen (Aufteilungsplan). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Das Bauordnungsamt prüft, ob die Anforderungen, die an eine in sich abgeschlossen Wohnung gestellt werden, wie z. B. das Vorhandensein einer Küche und eines Bades und der direkte oder über ein Treppenhaus führende Zugang, erfüllt sind und stellt darauf hin die entsprechende Bescheinigung aus.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100,- Euro.
Formloser Antrag
Der Antrag ist formlos in zweifacher Ausfertigung mit vollständiger und aktueller Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en einzureichen.
Zusatzerklärung
In der Zusatzerklärung versichert der Antragsteller, dass die aufgeführten Katasterangaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück/en die aktuelle Bezeichnung darstellen und vollständig angegeben worden sind.
Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100 einzureichen. Benötigt werden Ansichten, Schnitte und Grundrisse. In den Schnitten und Grundrissen sind die Räume mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis) zu kennzeichnen. Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert.