Abwassergebühren


Die Stadt Hemer berechnet für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser jeweils eine Gebühr

Beim Schmutzwasser richtet sie sich nach dem Frischwasserverbrauch, wobei der Wasserverbrauch des vorvergangenen Jahres angesetzt wird (z.B. für 2002 der Verbrauch des Jahres 2000). Für Neuanschlüsse werden zunächst Verbräuche geschätzt, die später mit den tatsächlichen Mengen abgerechnet werden. Sobald zwei volle Jahresverbräuche vorliegen wird auf die normale Berechnung (vorvergangenes Jahr) umgestellt. Aus Brunnen, Brauchwasseranlagen oder Bachläufen entnommene Wassermengen werden in die Gebührenberechnung einbezogen und sind daher durch eingebaute Wassermesser nachzuweisen. Wassermengen, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitet, sondern für Gartenbewässerung, Viehtränke o.ä. genutzt werden, können auf Antrag bei der Berechnung der Abwassergebühr abgesetzt werden, soweit sie 15 cbm jährlich übersteigen. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, z.B. durch den Einbau einer Messanlage. Beim Regenwasser richtet sich die Gebühr nach der Größe der bebauten und befestigten Fläche. Flächen, die nicht angeschlossen sind, werden nicht mitberechnet.