Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (flächendeckender vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt (Planungshoheit der Gemeinde) in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben. In diesem Verfahren findet eine in der Regel zweistufige Bürgerbeteiligung statt.