Beschäftigungsförderung


Mit der sog. Hartz-IV-Reform wurden zum 01.01.2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zu einer einheitlichen Sozialleistung zusammengeführt. Die daraus entstandene Sozialleistung bezeichnet man als „Grundsicherung für Arbeitssuchende". Grundsicherung für Arbeitssuchende unterteilt sich in das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld.  

Neben diesen Geldleistungen zum Lebensunterhalt stehen den Berechtigten auch sehr individuelle und zielgenaue Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu. Die gesetzlichen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende finden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Die behördlichen Zuständigkeiten sind regional unterschiedlich. Zuständig sein können Arbeitsagenturen, Kommunen oder auch Arbeitsgemeinschaften. Im Märkischen Kreis liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2005 bei der Arbeitsagentur Märkischer Kreis ( ARGE MK).     

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen gemäß § 16 Abs. 3 SGB II Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Die Beschäftigung in Zusatzjobs, sog. „1-Euro-Jobs" , kommt nur bei Arbeitssuchenden in Frage, bei denen zu erkennen ist, dass sie derzeit keine Aussicht auf eine reguläre Beschäftigung haben. Mit Zusatzjobs können sie Erfahrungen in einem Aufgabenfeld sammeln und wieder Anschluss an das Arbeitsleben finden.  

Zusatzjobs müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Diese Arbeitsgelegenheiten begründen allerdings kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes.  

In Zusammenarbeit mit der ARGE MK bietet die Stadt Hemer im Stadtgebiet Arbeitsgelegenheiten in den eigenen Maßnahmen Stadtbildpflege, Sozialkaufhaus, Grünarbeit, Anstrich und Möbelaufbereitung an. Daneben werden auch Zusatzjobs in städtischen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen angeboten. Externe Maßnahmeträger wie Seniorenheime oder Flüchtlingseinrichtungen vervollständigen das Angebot. 

Die Arbeitsgelegenheiten der Stadt Hemer werden von der ARGE MK besetzt, die Betreuung der Maßnahmen selber und der Teilnehmer/innen in den Maßnahmen obliegt dabei der Stadt Hemer, speziell der Sozialabteilung, Fachbereich Beschäftigungsförderung.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner


Büchter, Dolores

Beschäftigungsförderung
Telefon: 02372/5506-269
E-Mail: d.buechter@hemer.de

Klein, Thorsten

Beschäftigungsförderung
Telefon: 02372/5506-267
E-Mail: t.klein@hemer.de